:Fallmanagement
Fallberatung . Fallanalyse . Gefährdungseinschätzung
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr in solchem Maße besteht, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Schädigung zu erwarten ist.
Fachberatung zum Kinder- und Jugendschutz (ISEF)
Sie sorgen sich um das Wohlergehen von jungen Menschen ?
Seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 haben alle, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien arbeiten, Anspruch auf Beratung durch eine Fachkraft mit Erfahrung im Kinderschutz.
Wie erhalten Sie eine fundierte Einschätzung bei Gefährdung des Kindeswohls?
Die Einschätzung einer Gefährdung des Kindeswohls ist komplex und emotional herausfordernd. Die Beratung ist individuell angepasst und kostenlos, sei es als einmalige Unterstützung oder als mehrstufiger Prozess mit mehreren Terminen vor Ort, telefonisch oder online.
Welche Themen stehen bei Ihrer pseudonymisierten Fallschilderung im Fokus?
- gewichtige Anhaltspunkte
- wie Ihnen ein Gespräch mit den jungen Menschen und deren Eltern gelingen kann
- wie Sie auf Hilfe- und Schutzmaßnahmen hinwirken können
- wann Sie das Jugendamt einbeziehen
Rechtskonforme Informationen zur Fachberatung
§ 8a Abs. 4 SGB VIII - Verpflichtende Hinzuziehung einer >> insofern erfahrenden Fachkraft (ISEF) im Kinderschutz << für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Fachberatung basiert auf langjähriger Erfahrung und fundiertem Wissen im Kinderschutz, um Ihnen verlässliche Unterstützung zu bieten.
§ 8b Abs. 1 SGB VIII - Anspruch auf Beratung durch eine >> insofern erfahrenen Fachkraft (ISEF) im Kinderschutz << für Personen die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.
Wir passen unsere Beratung gezielt an Ihre spezifischen Fragestellungen und Bedürfnisse an, um optimale Lösungen zu ermöglichen.
§ 4 KKG Anspruch auf Beratung durch eine >> insofern erfahrende Fachkraft (ISEF) für Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger.
Ihre Anliegen behandeln wir mit höchster Diskretion und gewährleisten klare Abläufe für Ihre Sicherheit und Vertrauen.
Gesundheitswesen
Das Beratungsangebot richtet sich an alle medizinischen und therapeutischen Fachkräfte - auch an Studierende und Auszubildende, wie:
- Ärzte und Zahnärzte aus Kliniken und niedergelassenen Praxen
- Notfallsanitäter und Rettungsassistenten
- Familien-, Hebammen, Entbindungs-, Kinder- und Krankenpflegende
- Medizinische Fachangestellte, Sozialdienste in Kliniken, Ambulanzen und SPZ
- Psychologen, Psychologische und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten
- Heil- und Logopädagogen, Physio-, und Ergotherapeuten
Bildet eines der folgenden Themen - Ihre Frage ab?
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundeskinderschutzgesetzes umfassen seine Befugnisnormen, Vorgaben und Vorgehensweisen, jedoch wird keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
- Hinweise zur Diagnostik und Dokumentation bei Missbrauch, Misshandlung sowie Vernachlässigung
- Beratungsstrategien zum Ansprechen eines Verdachts
- Informationen zu möglichen weiteren Maßnahmen
- Professionelle helfersystemische Anlaufstellen
Kinder- und Jugendwesen
Das Beratungsangebot richtet sich an alle inklusions- sowie integrationspädagogischen Fachkräfte in Beratungsstellen, Jugendämter, Kindertagesstätten, Schulen, Tagespflegeinrichtungen und Wohngruppen; wie:
- Sonderpädagogen und Lehrende
- Sozialpädagogen und Sozialarbeiter
- Bezugs-, Gesundheits- und Heilerziehende
- Fachkräfte für Inklusion und Teilhabe
Ist eine der Fragen, Ihre?
- Welche Auffälligkeiten und Verletzungen können auf eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen Missbrauch hinweisen?
- An wen kann ich mich wenden, um medizinisch abzuklären, ob ein Hämatom durch einen Unfall oder durch Misshandlung entstanden ist?
- Wie schnell muss ich tätig werden und wer dokumentiert beobachtete Auffälligkeiten sowie attestierte Verletzungen?
- Wer kann meine Fragen zu Einschätzungen von vorliegenden Befunden und Gutachten beantworten?
Gerichtswesen
Das Beratungsangebot richtet sich an Mitwirkende in familiengerichtlichen Verfahren, wie:
- Richterinnen und Richter
- Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
- Verfahrensbeistände
Ist ein Thema, Ihres?
- Risikobewertung im Kontext des Bedrohungsmanagements.
- Bedarfsgerechte Interventionsplanung im Kontext eines erfolgten Clearings.
- Einschätzung zu vorliegenden Tatsachen im Umgang mit hochdelinquenten Kindern und Jugendlichen auch im Bezug auf Gewalt gegen Elternteile sowie jüngere Geschwister.
Clearings
Fallberatung
Multidisziplinäre Risikoanalyse
Vertrauensvolle Beratung für Fachkräfte
Das Beratungsangebot der ISEF ist speziell auf die Bedürfnisse von Fachkräften im Gesundheits- und Sozialwesen zugeschnitten, um den sicheren Umgang und das Wohl jedes Kindes sicherzustellen.
Individuelle Unterstützung und Schulungen
Neben Risikoanalysen werden praxisorientierte Trainings angeboten, die auf alltägliche Herausforderungen im Kinderschutz abgestimmt sind, um die Handlungskompetenz zu stärken.
Klare Kommunikation und Transparenz
Der Wert des präventiven Fallmanagements zeigt sich in einer offenen und klaren Kommunikation sowie transparenten Prozessen, sodass Sie sich stets gut informiert und begleitet fühlen.
IDPK Institut für
Delinquenzprävention & Krisen
Leitung: Kathrin Wendt
+49 (0) 152 57.68.60.13
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